Wichtige Informationen für einen reibungslosen Ablauf einer Baueingabe

  • Ein Baubewilligungsgesuch wird nur bearbeitet, wenn sämtliche notwendigen Dokumente zusammen mit dem Baugesuch eingereicht werden. Hier gelangen Sie zum Baugesuch.
  • Sämtliche Dokumente müssen zusätzlich digital eingereicht werden (claudia.schmid(at)lohn.ch).
  • Ist eine Änderung / Anpassung der Parzelle nötig, hat diese zwingend vor der Baueingabe zu erfolgen und muss zudem abgeschlossen sein. Alle Dokumente zur Baueingabe müssen auf die neue GB Nr. lauten.
  • Bei Projekten in der Dorfkernzone kann es von Vorteil sein, wenn die Denkmalpflege frühzeitig in den Prozess miteinbezogen wird.
  • Feuerungsgesuche werden immer separat behandelt, sollten aber, wenn möglich, zusammen mit der Baueingabe eingereicht werden.

     

Wichtige Informationen zum Energienachweis

Ab dem 1. Juli 2026 sind sämtliche für das Bauvorhaben erforderlichen Energienachweise über die elektronische Plattform EVEN einzureichen: www.energievollzug.ch.

Es werden ausschliesslich geprüfte Energienachweise akzeptiert. Werden nicht geprüfte Energienachweise eingereicht, lässt die Gemeinde diese durch eine externe Fachstelle prüfen. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Gesuchsteller in Rechnung gestellt. Diese umfassen die Prüfkosten der Fachstelle sowie eine Bearbeitungspauschale der Gemeinde von CHF 100.00.

Bei Fragen zur Baueingabe stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

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