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Mitteilungen an die bevölkerung per flugblatt

Folgend finden Sie die letzten vier Infoblätter:

 

invasive neophyten 

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese nicht bei uns vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Zierpflanzen oder durch unabsichtliche Einschleppung in die Schweiz. Bei einem kleinen Teil dieser Pflanzen handelt es sich um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs und der Bildung von dichten Beständen auf. Durch die Verbreitung von invasiven Neophyten wird die einheimische Artenvielfalt gefährdet. Gewisse Pflanzen verursachen zudem gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft.

Um der weiteren Ausbreitung invasiver Neophyten entgegenzuwirken, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Denn die Bekämpfung invasiver Neophyten in Privatgärten trägt wesentlich zur Eindämmung der Verbreitung bei. Wichtig ist zudem, dass die entfernten Pflanzen richtig entsorgt werden. Fortpflanzungsfähige Pflanzenteile wie Blüten, Früchte und Wurzeln sind im Schwarzabfall zu entsorgen. Übrige Pflanzenteile können der Grünabfuhr zugeführt werden.

Generell ist zu beachten, dass der Verzicht auf Neophyten bei der Bepflanzung die beste Prävention gegen die Ausbreitung von invasiven Neophyten in der freien Natur ist. Viele invasive Pflanzen können durch einheimische Arten mit ähnlichen Eigenschaften ersetzt werden (siehe Flyer). Falls Sie Ihre als invasiv gelisteten Pflanzen nicht entfernen möchten, können Sie die Ausbreitung verhindern, indem die Blütenstände nach dem Abblühen entfernt und im Schwarzabfall entsorgt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sh.ch/neobiota oder unter https://www.infoflora.ch/de/assets/content/documents/neophyten/neophyten_diverses/neophyten-ersatzarten.pdf

Besten Dank für Ihre Unterstützung!

 

revision Nutzungsplanung - status Quo

Die Revision der Nutzungsplanung hat aktuell noch keine Gültigkeit. Es wurde eine Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne erhoben. Hierbei wurden alle Entscheide angefochten und deren Aufhebung verlangt. Zusätzlich wurde wiederum die aufschiebende Wirkung erfordert. Auf einen Antrag zur Löschung der aufschiebenden Wirkung wurde in Absprache mit dem Kanton verzichtet. 

Durch die Gemeinde und deren Anwältin wurde eine Beschwerdeantwort verfasst und dem Bundesgericht zugestellt. Die volle Rechtskraft wird erst mit dem Urteil des Bundesgerichts erwirkt. Bis dieses vorliegt, kann es jedoch noch zwei Jahre dauern.

 

Crossiety - der digitale dorfplatz

Der digitale Dorfplatz Lohn - Aktuelle Informationen aus der Verwaltung / Interaktion und Engegement zwischen der Bevölkerung. Das Zusammenleben in Lohn soll aktiver und attraktiver werden. Dieses Ziel möchten wir mit dem digitalen Dorfplatz von Crossiety erreichen. Was dieser digitale Dorfplatz alles beinhaltet, erfahren Sie im Erklärvideo. Sie können sich als Privatperson unter www.crossiety.app registrieren und sich einen ersten Eindruck verschaffen.

Für interessierte Personen bietet Crossiety regelmässig Schulungen für Vereine und das Gewerbe an. In den Online-Schulungen wird noch spezifischer auf die einzelnen Gruppen eingegangen und gezeigt, wie sie die Plattform optimal nutzen können. Weitere Infos unter https://www.crossiety.ch/anmeldung-crossiety-schulungen/.

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