HUNDEHALTUNG

HIER ERFAHREN SIE ALLES WISSENSWERTE, WENN SIE SICH EINEN HUND ANSCHAFFEN


Wer einen Hund hält, muss diesen artgerecht halten und betreuen, insbesondere genügend Auslauf und Bewegung gewähren. Der Hundehalter / die Hundehalterin muss zudem jederzeit dafür sorgen, dass der Hund weder für Menschen noch für andere Tiere eine Belästigung oder eine Bedrohung darstellt. Eine generelle Ausbildungspflicht für Hundehalter besteht nicht. Allerdings wird dringend empfohlen, mit jedem Hund mindestens einen Welpen- und Erziehungskurs zu besuchen.

Jeder Hundehalter und jeder Hund muss in der Hundedatenbank AMICUS registriert sein. Die Erstregistrierung von Hundehaltern wird durch die Gemeinde veranlasst.

Weitere Informationen zum Thema Hundehaltung finden Sie auf der Homepage von AMICUS.

Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund CHF 130.00, für jeden weiteren Hund CHF 170.00.

Gesetz über das Halten von Hunden
Hier können Sie das Gesetz über das Halten von Hunden herunterladen.

Diverse Informationen
Veterinäramt
Hundehalter
Listenhunde
Hunde-Ratgeber "Tipps für den ersten Hund & Checkliste"

Ansprechpartner im Umgang mit Hunden
Hundeschule Schaffhausen
Kynologischer Verein, Schaffhausen und Umgebung

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